Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst nicht nur das Gebiet der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen, sondern auch die Verteidigung in Bußgeldverfahren sowie in Strafsachen. Ebenso gehören zu diesem Rechtsgebiet die Fragen der Gewährleistungsansprüche beim Fahrzeugkaufvertrag. Alle diese Bereiche betreffen jeden Mandanten in wichtigen persönlichen Bereichen. Entweder, man ist durch eines dieser Ereignisse „von jetzt auf gleich“ nicht mehr mobil, schwerwiegender ist es noch, wenn man durch ein Unfallereignis verletzt wurde. In diesem Zusammenhang entstehen auch Fragen von Verdienstausfall. Schlimmstenfalls sind für Sie existenziell notwendige Fragen von Renten- oder Unterhaltsansprüchen gegen den Schädiger zu klären. Das Verkehrsstrafrecht und die Verkehrsordnungswidrigkeiten sind für die Betroffenen von herausragender Bedeutung. In vielen Bereichen droht schnell ein Fahrverbot oder der Verlust der Fahrerlaubnis. Hierbei kann schnell die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel stehen, bei Selbstständigen, aber auch bei abhängig Beschäftigten.


Ansprechpartner auf diesem Rechtsgebiet sind Frau Rechtsanwältin Martina Kring


Wir beraten und unterstützen Sie gern bei folgenden Fragen:

Unfallregulierung

Wir regulieren für Sie die Verkehrsunfälle im In- und Ausland. Wir bieten Ihnen hierbei einen umfassenden Service an und nehmen die gesamte Abwicklung des Unfallschadens, sofern Sie es wünschen, in unsere Hände. Wir legen vor allen Dingen Wert auf eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung, damit Sie wieder „schnell mobil werden“. Wichtig ist vor allen Dingen hierbei auch die tatsächliche und vollständige Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche. Nicht nur der Fahrzeugschaden im Rahmen des Unfallereignisses ist zu regulieren, sondern auch die sogenannten Nebenkosten wie Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten etc.. Ohne Einschaltung eines erfahrenen Rechtsanwalts auf diesem Gebiet verzichten Sie hier oftmals aus Unwissenheit auf berechtigte Ansprüche. Auch die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen gehört zu unserem Aufgabengebiet. Das Spektrum reicht hier vom sogenannten Schleudertrauma bis zu Personengroßschäden. Wir begleiten Sie im Rahmen des Unfallereignisses von Beginn an. Wir führen die Korrespondenz mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer, gegebenenfalls auch mit Ihrem eigenen Haftpflicht- oder Kaskoversicherer. Wir setzen zeitnah Ihre berechtigten Ansprüche um und überprüfen, im Fall einer vollständigen oder teilweisen Zahlungsverweigerung durch die Versicherung auch die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren sind für den Betroffenen von herausragender Bedeutung. Der Führerschein ist im Laufe der Zeit zum notwendigen Begleiter im Leben geworden. Die Fahrerlaubnis ist allerdings im Laufe der Zeit auch immer stärker gefährdet, wenn sich der Inhaber der Fahrerlaubnis nicht entsprechend den Regeln der Straßenverkehrsordnung verhält. Eine Vielzahl von übertretungen kann zu einem Fahrverbot oder der Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Die Entziehung der Fahrerlaubis oder auch eine befristetes Fahrverbot kann für den Betroffenen weitreichende Folgen haben, sogar bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes. Wichtig ist es daher für jeden Betroffenen, sich juristische Unterstützung zu sichern. Nicht nur, dass ausschließlich ein Rechtsanwalt Einsichtnahme in die Verfahrensakte erhält, dieser kann auch dazu beitragen, dass für den Fall der Berechtigung des Tatvorwurfs das Strafmaß, so z.B. die Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis oder des Fahrverbotes im Sinne des Mandanten gering zu halten oder zu vermeiden. Wir begleiten Sie von Anfang an, prüfen bereits zu Beginn den Tatvorwurf und dessen Grundlagen. Wir beantragen Einsichtnahme in die Verfahrensakte und besprechen den Inhalt mit Ihnen. Wir führen die gesamte Korrespondenz mit den Behörden, fertigten Einlassungen für Sie. Wir stellen gegebenenfalls, soweit notwendig, Beweisanträge und sorgen dafür, dass die Auswirkungen des Verfahrens möglichst gering bleiben.

Kfz-Kaufvertrag

In der heutigen Zeit ist gerade auch die Anzahl von Kaufverträgen über gebrauchte Kraftfahrzeuge erheblich gestiegen. Nichts ist ärgerlicher, als sich den Wunsch nach einem anderen Fahrzeug zu erfüllen und kurze Zeit nach Erwerb des Fahrzeugs festzustellen, dass das Auto mit erheblichen Mängeln behaftet ist. Auch hier kann man von einem auf den anderen Tag „unmobil“ werden. Umso wichtiger ist es, hier schnelle fachlich kompetente juristische Begleitung zu erfahren, welche nicht nur den Kaufvertrag prüft, sondern auch überprüft, ob Mängel im juristischen Sinn vorliegen und der Verkäufer des Fahrzeugs hierfür zur Verantwortung zu ziehen ist. Wir beraten Sie, führen die Korrespondenz mit der Gegenseite und vermitteln auch gerne Sachverständige, welche das Fahrzeug auf Mängel untersuchen um insoweit die tatsächliche Argumentationslage für Ihr Recht auf Nachbesserung oder Rückabwicklung des Kaufvertrages schaffen. Auch hier ist es möglich, im frühen Verfahrensstadium gerichtliche Anträge zu stellen, so dass ein vom Gericht bestellter Sachverständiger das Fahrzeug „gerichtssicher“ auf Mängel überprüft und diese einschließlich der Mängelbeseitigungskosten feststellt.


Je nach Ihren Wünschen und der gegebenen Verhandlungssituation beraten wir Sie lediglich, d.h. wir treten nicht nach außen für Sie in Erscheinung. Auf Ihren Wunsch hin korrespondieren wir aber auch gern mit der Gegenseite und verhandeln in Ihrem Namen, wenn dies sinnvoll ist. Sollte zur Durchsetzung Ihrer Interessen eine Klage oder ein anderes gerichtliches Verfahren, die Wahrnehmung eines Hauptverhandlungstermins etc. erforderlich sein, vertreten wir Sie bundesweit vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Als Rechtsanwälte sind wir dazu verpflichtet, den sichersten, schnellsten und kostengünstigsten Weg zu wählen, um Ihnen zu Ihrem Ziel zu verhelfen. Um Ihnen Kostensicherheit zu ermöglichen, kalkulieren wir bereits im ersten Gespräch mit Ihnen die voraussichtlichen Kosten der von Ihnen gewünschten Leistungen. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie auch über die Möglichkeiten, finanzielle Hilfe vom Staat in Anspruch zu nehmen. Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir für Sie den gesamten Schriftverkehr und auch die Abrechnung gegenüber der Versicherung.

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