Im Bereich des Sozialrechts geht es für unsere Mandanten vielfach um die wirtschaftliche Existenzgrundlage. Unter dem Begriff des Sozialrechts fallen die Gebiete der Rentenversicherung, der Pflegeversicherung, der Arbeitslosenversicherung und der Unfallversicherung. Daneben regelt das Sozialrecht die Fragen des Schwerbehindertenrechts, des Wohngeldes, des Kindergeldes, sowie des Erziehungsgeldes. Schließlich enthält das Sozialrecht natürlich auch die Regelung zur sozialen Hilfe bzw. zur Grundsicherung (u.a. ALG II). Viele dieser Rechtsgebiete berühren unsere Mandanten in ihrer wirtschaftlichen Existenz, da es vielfach um finanzielle Fragen geht, welche zu regeln sind.
Auf diesem Rechtsgebiet vertritt Sie Frau Rechtsanwältin Martina Kring und Herr Rechtsanwalt Marcus Birker
Wir beraten und vertreten Sie bei folgenden Fragen:
Rentenversicherung
Wir beraten und vertreten Sie hier in sämtlichen Bereichen des Rentenversicherungsrechts. Von der Rentenantragstellung an bis hin zur Durchführung des Widerspruchs- oder Klageverfahrens unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rentenansprüche. Unsere Tätigkeit betrifft nicht nur die Bereiche der Erwerbsminderungs- oder Altersrente, sondern auch die überprüfung und Abwehr von Beitragsforderungen der Rentenversicherung gegen Sie. Auch wenn es um die Durchsetzung von Rehabilitationsmaßnahmen, ob medizinische oder berufliche Rehabilitation geht, beraten wir Sie über Ihre rechtlichen Ansprüche und vertreten Sie bei der Durchsetzung von diesen.
Schwerbehindertenrecht
Wir begleiten Sie hier, sofern gewünscht, von der Antragstellung an bis zum erfolgreichen Abschluss eines Klageverfahren sowie der überprüfung von etwaigen im verwaltungs- oder gerichtlichen Verfahren eingeholten Gutachten. Wir überprüfen, ob der von der Behörde zugebilligte Grad der Behinderung angemessen ist und inwieweit Ihnen noch weitere Ansprüche, ob ein höherer Grad der Behinderung oder aber ein Merkzeichen (z.B. „G“, „aG“, „RF“) zusteht.
Arbeitslosengeld
Wir vertreten und beraten Sie in sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung des Arbeitslosengeldes I sowie des Arbeitslosengeldes II. Ob es um die Durchsetzung höherer Ansprüche geht, oder um die Abwehr der Verhängung einer Sperrzeit oder Sanktionen durch die Behörde, wir unterstützen Sie im Konflikt mit der Behörde und den Gerichten und übernehmen für Sie die Korrespondenz.
Pflegeversicherung
Im Rahmen unserer diesbezüglichen Tätigkeit für Sie begleiten wir Sie, sofern gewünscht, von der Antragstellung an bis zur erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir überprüfen Pflegegutachten, übernehmen die Korrespondenz mit der Behörde und legen die notwendigen Rechtsmittel für Sie ein. Wir überprüfen für Sie, ob Pflegestufe I, Pflegestufe II oder Pflegestufe III angemessen ist.
Unfallversicherung
Sofern Sie einen Arbeitsunfall erlitten haben, helfen wir Ihnen bei der Durchsetzung der Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft. Im Fall einer Berufskrankheit setzen wir Ihre Ansprüche auf Gewährung von übergangsgeldern sowie Rentenleistungen durch. Wir überprüfen, ob der von der Behörde festgelegte Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit angemessen ist, oder ob Ihnen ein höherer Grad und damit höhere Leistungsansprüche zustehen. Auch hier vertreten und begleiten wir Sie gerne, sofern Sie es wünschen, bereits im Rahmen der Antragstellung, oder aber im Verfahren gegen die Behörde oder vor den Gerichten.
Kindergeld
Gerade, wenn Ihr Kind im Ausland studiert, stellt sich häufig die Frage des Anspruchs auf Leistungen der Familienkasse. Wir überprüfen die rechtlichen Voraussetzungen Ihres Anspruchs und setzen diesen gegenüber der Behörde durch.
Erziehungs- und Elterngeld
Wir überprüfen Ihren Anspruch sowie die Höhe der von der Behörde zu leistenden Zahlungen. Auch hier sind wir gerne bereits vorab beratend vor der Antragstellung behilflich und unterstützen Sie im Rahmen der Korrespondenz mit der Behörde sowie durch die Vertretung in etwaigen Rechtsmittel- und Klageverfahren.
Sozialhilfe
Wir überprüfen Leistungsbescheide des Sozialamtes sowie des Jobcenters und berechnen die Ihnen zustehenden Ansprüche. Auch im Bereich der Regelung der Fragen hinsichtlich der übernahme von Umzugskosten, Renovierungskosten sowie Erstausstattung sind wir Ihnen behilflich. Wir nehmen uns selbstverständlich auch Ihrer Probleme im Rahmen von Sanktionen der Behörde an. Wir beraten Sie hier vorab und vertreten Sie auch im etwaigen Widerspruchs- und Klageverfahren.
Je nach Ihrem Auftrag und Ihren Wünschen sowie der gegebenen Situation beraten wir Sie lediglich oder aber wir korrespondieren mit den Behörden und Gerichten. Sollte zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche eine Klage erforderlich sein, vertreten wir Sie vor allen Sozial- und Landessozialgerichten sowie vor dem Bundessozialgericht. Bereits im Rahmen des ersten Gesprächs können wir die voraussichtlich anfallenden Kosten für Sie kalkulieren um Ihnen eine Kostensicherheit zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie natürlich auch über die Möglichkeiten, finanzielle Hilfen vom Staat im Wege der Beratungs- oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir die Korrespondenz mit der Versicherungsgesellschaft und auch die Abrechnung gegenüber der Versicherung für Sie.