Erbrecht

Auf dem Gebiet des Erbrechts geht es um viel mehr als um die rein juristischen Angelegenheiten des Erbens und des Vererbens. Neben den rechtlichen Fragen und Problemen handelt es sich hierbei um ein Gebiet in dem Emotionen und vielleicht auch familieninterne Konflikte im Vordergrund stehen. Wir gehen mit diesen Ausnahmesituationen unserer Mandanten einfühlsam und souverän um. Hier kommt es nicht nur darauf an, dass die Rechtsanwälte ausschließlich Ihre Interessen durchsetzen, sondern dies auch mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen tun und Sie mit Verhandlungsgeschick vertreten. Wir vertreten Sie in diesem Rechtsbereich auch in emotional schwierigen Situationen, in welchem wir für Sie die Ruhe und die übersicht bewahren. Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen die Situation und sorgen hierdurch für eine optimale Durchsetzung Ihrer Interessen. Wir vertreten Sie gerne in folgenden Bereichen:


Auf diesem Rechtsgebiet vertritt Sie Frau Rechtsanwältin Martina Kring.


Testament

Ein Testament sollte nicht ohne professionelle Beratung erstellt werden. Ein unwirksames oder nicht sorgfältig erstelltes Testament kann weitreichende Folgen haben. Dies vor allen Dingen, weil in einigen Fällen eine nachträgliche änderung nicht mehr möglich ist. Ebenso wichtig ist es, frühzeitig die Regelungen für den Todesfall aufzustellen, um Streitigkeiten in der eigenen Familie im Todesfall zu vermeiden. Wir analysieren in diesem Fall Ihre persönliche Lebens- und Vermögenssituation und beraten Sie umfangreich über die geeigneten Möglichkeiten Ihre Rechtsnachfolge zu sichern. Wir begleiten Sie hier von der Analyse der Vermögens- und Lebenssituation bishin zur Formulierung von Testamenten, welche privatschriftlich verfasst oder notariell beurkundet werden müssen.

Erbansprüche

Fehlt ein Testament, bestimmt das Gesetz die Erben. Die gesetzlichen Regeln zum Erbrecht unterscheiden die gesetzlichen Erben je nach ihrem Verwandtschaftsgrad in unterschiedlichen Rangfolgen. An oberster Stelle stehen die Witwen oder Witwer sowie die Kinder des Erblassers als Erben erster Ordnung. Aber auch Eltern, Großeltern, Tanten, Onkel und andere Verwandte kommen im Erbfall als Erben in Betracht. Auch hier gilt es deren Ansprüche zu überprüfen. Je nach Anzahl der Erben ist der Erbteil unterschiedlich groß. Wir prüfen in jedem Einzelfall, ob und wer erbberechtigt ist und wie groß der Anteil des jeweiligen Erben am Nachlass ist. Hierbei überprüfen wir für Sie, welcher Nachlass überhaupt vorhanden ist, ebenso welche Schulden vorhanden sind und ob gegebenenfalls eine Erbausschlagung in Betracht kommt.

Pflichtteil

Kinder und Ehegatten können nur im Ausnahmefall gänzlich vom Erbe ausgeschlossen werden. Sofern sie durch ein Testament von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind, verbleibt diesen auf jeden Fall ein Anspruch auf einen Pflichtteil, welcher in der Regel die Hälfte der Höhe des gesetzlichen Erbteils hat. Um die Höhe des Pflichtteils kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen. Hier geht es oftmals um die Fragen, inwieweit Schenkungen zu Lebzeiten oder Vermächtnisse den Nachlass und damit den Pflichtteil reduzieren, oder inwieweit der Pflichtteilsberechtigte sogenannte Ergänzungsansprüche geltend machen kann. Wir überprüfen hier für Sie jeden Einzelfall, wir fordern Auskunftserteilungen durch den Erben und berechnen und prüfen Ihren Pflichtteilsanspruch und setzen diesen durch. Darüber hinaus helfen wir auch gerne bei der Abwehr unberechtigter oder überhöhter Pflichtteilsansprüche weiter.

Nachlassinsolvenz und Schulden

Auch Schulden können vererbt werden. Aus diesem Grund sollte vor der Annahme der Erbschaft im Zweifelsfall auch die Ausschlagung eines Erbes in Betracht gezogen werden. Dies ist immer dann sinnvoll, wenn die Nachlassverbindlichkeiten den aktiven Nachlass übersteigen. Wir betrachten hier für Sie die Fälle ganzheitlich und zeitnah und beraten Sie über das strategisch richtige Vorgehen. Wichtig ist hierbei, auch die zeitlichen Grenzen der möglichen Erbausschlagung zu beachten, da der Gesetzgeber die Erbausschlagung an kurze Fristen gebunden hat.

Auskunftsansprüche

Bei jedem Erbanspruch steht zu Beginn die Auskunftserteilung über die Höhe des Nachlasses. Dies ist der wichtige strategische Ausgangspunkt, u.a. nicht nur um die Höhe Ihrer Erb- oder Pflichtteilsansprüche überprüfen zu können, sondern auch zu überprüfen, ob eine Erbausschlagung in Betracht kommt. Wir fordern hier die Erben oder Erbschaftsbesitzer auf, die Auskunft zu erteilen. Dies kann auch in Form eines notariellen Nachlassverzeichnisses einschließlich einer Versicherung an Eides Statt gefordert werden. Nach Durchsetzung der Auskunftsansprüche berechnen wir für Sie Ihre Erb- oder Pflichtteilsansprüche und setzen diese für Sie durch.

Erbvertrag

Der Erbvertrag ist eine Alternative zum Testament. Mit einem Erbvertrag regelt der Erblasser zu seinen Lebzeiten verbindlich Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen für die Erben. Im Gegensatz zu dem Testament bedarf der Erbvertrag gegebenenfalls auch der Zustimmung Dritter. Wichtig ist hierbei allerdings, dass der Erbvertrag in der Regel im Nachhinein nur mit Zustimmung der anderen Vertragsparteien geändert werden kann. Hier ist eine ganzheitliche in die Zukunft gerichtete Betrachtungsweise unersetzlich. Wir begleiten Sie hierbei sowohl bei der Erstellung von Erbverträgen als auch bei deren nachträglicher überprüfung und gegebenenfalls sich hieran anschließenden Anfechtungsmöglichkeiten.


Je nach Ihren Wünschen und der vorliegenden Situation beraten wir Sie lediglich, d.h., wir treten nicht nach außen hin für Sie in Erscheinung. Sofern gewünscht korrespondieren wir aber mit der Gegenseite und verhandeln in Ihrem Namen, wenn dies sinnvoll und wirtschaftlich auch geboten ist. Sollte zur Durchsetzung Ihrer Interessen eine Klage oder eine Antragstellung erforderlich sein oder eine Verteidigung hiergegen, vertreten wir Sie vor Gericht. Als Rechtsanwälte sind wir dazu verpflichtet, den sichersten, schnellsten und kostengünstigsten Weg für Sie zu wählen. Wir kalkulieren bereits im ersten Gespräch mit Ihnen die voraussichtlichen Kosten der von Ihnen gewünschten Leistungen. In diesem Zusammenhang beraten wir Sie natürlich auch über die Möglichkeit, finanzielle Hilfe vom Staat zu erhalten, etwa im Wege der Beratungshilfe oder der Verfahrenskostenhilfe.

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